Unser aktueller Vorstand besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die sich engagiert für unsere Belange einsetzen.

Weitere ehrenamtliche Vereinsmitglieder gehören dem erweiterten Vorstand an, dies sind zur Zeit Wegewarte,Elektrofachkraft, Wasserwart, Bewerter,Festwirt etc.
Lernen Sie uns kennen
Unser Kleingärtnerverein Werdchen e.V. umfasst momentan 73 Parzellen in unterschiedlichen Größen, die zur Pacht vorgesehen sind.
In allen Gärten ist ein fester Wasseranschluss mit Wasseruhr vorhanden, in vielen liegt bereits auch ein Stromanschluss.
Es besteht die Möglichkeit, sich nachträglich an das vorhandene Stromnetz anzuschließen, natürlich gegen Kostenübernahme.
Wenn Sie Interesse an einem Pachtgarten haben, wenden Sie sich zunächst über das Kontaktformular an unseren Vorstand, dieser wird sich zeitnah mit ihrer Anfrage beschäftigen und Ihnen Info geben.
Bitte beachten: Es existiert eine Warteliste für Interessenten, die sukzessive abgearbeitet wird. Es gilt grundsätzlich : Wer zuerst kommt.....
Um letztlich einen Pachtgarten zu erhalten, ist es zwingend notwendig unserem Verein als Mitglied beizutreten.
Hierfür sind neben dem Mitgliedsbeitrag auch Kosten für Versicherung, Umlage etc. zu berücksichtigen- unser Vorstand informiert Sie gerne ausführlich.
Für jeden abzugebenden Garten exisitiert eine sogenannte Bewertung von unseren ausgebildeten Fachberatern. Damit sind Käufer- und Verkäufer vor unliebsamen Überraschungen geschützt und die Bewertungen dienen als konkreter Anhaltspunkt für Abstandszahlungen an den Vorpächter. Lediglich die nicht aufgeführten Gegenstände wie z.B. Gartengeräte, Möbel etc. sind nicht Bestandteil der Bewertung.
Wichtig: Grundsätzlich werden freie bzw. frei werdende Parzellen ausschließlich vom Vorstand vergeben. In ihrem eigenen Interesse nehmen Sie daher bitte keine Zahlungen an Inserenten vor, die über Portale bzw. Kleinanzeigen ihren Garten abgeben möchten. Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit unserem Vorstand auf.
Unser Kleingärtnerverein bietet allen Interessierten die gleichen Voraussetzungen.
Kleingärtner zu werden bedeutet auch, Obst und Gemüse zum Eigengebrauch anzubauen und die Parzelle entsprechend der lt. Bundeskleingartengesetz vorgeschriebenen Drittelregelung zu gestalten (je ein Drittel Obst/Gemüseanbau, Freizeit/Erholungsfläche und bebaute Fläche).
Im Verein besteht zusätzlich die Verpflichtung an Gemeinschaftsarbeiten wie z.B. Rasenpflege, Unkrautbeseitigung etc. des Vereinsgrundstücks teilzunehmen. Hierfür sind pro Kalenderjahr 10 Stunden zu leisten, die vom Vorstand bzw. deren Vertretern angeordnet und rechtzeitig veröffentlicht werden. Unter anderem gibt es mehrere Schaukästen mit aktuellen Infos.

Unser Vereinsheim inklusive Außenanlage (Zelt, Bestuhlung, Toiletten) steht für vereinseigene Veranstaltungen zur Verfügung. In regelmäßigen Abständen finden z.B. Grillabende, Sommer- und Oktoberfeste, etc. statt, die vom Festwirt organisiert und per Aushang bzw. auf dieser Webseite rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Für private Veranstaltungen kann das Vereinsheim von allen Mitgliedern ebenfalls angemietet werden. Es stehen ausreichend Kühlmöglichkeiten für Getränke aller Art, sowie eine Theke mit Bierzapfanlage zur Verfügung.
Generell pflegen wir ein rücksichtsvolles Miteinander und sind offen für die Interessen aller unserer Vereinsmitglieder.